Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Europäische Integration der Republik Moldau

Generalkonsulat der Republik Moldau in Frankfurt am Main

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Verzicht auf die Staatsangehörigkeit der Republik Moldau

Aktualisiert am 01.01.2023

 Moldauische Staatsbürger mit STÄNDIGEM WOHNSITZ in den Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen, die auf ihre moldauische Staatsangehörigkeit verzichten wollen und über „EMIGRARE AUTORIZATĂ“ in Deutschland verfügen (ein Stempel auf einer der ersten Seiten im Reisepass „AUTORIZAREA EMIGRĂRII ÎN GERMANIA“ siehe hier und der Personalausweis wurde dabei von den moldauischen Behörden entzogen), können Ihren Antrag auf Entlassung aus der moldauischen Staatsangehörigkeit bei dem Generalkonsulat der Republik Moldau in Frankfurt am Main stellen.

Für diese Dienstleistung müssen Sie VORAB EINEN TERMIN VEREINBAREN unter: PROGRAMARE on-line. Folgende Informationen sind dabei anzugeben: Grund Ihrer Anmeldung, Name/Vorname des Antragstellers, Wohnsitz/Bundesland in der Bundesrepublik Deutschland und Telefonnummer.

Nach Ihrer Terminvereinbarung können Sie nun folgende Unterlagen (können ggf. abweichen) PERSÖNLICH vorlegen:

ACHTUNG: Alle Unterlagen sind im Original sowie in 3 oder 4 Kopien vorzulegen.

  • EINBÜRGERUNGSZUSICHERUNG - legalisiert beim Regierungspräsidium oder Landgericht (s. Beispiel) (nicht älter als ein Jahr von der Antragsstellung), nicht älter als 12 Monate am Tag der Antragstellung oder eine legalisierte Bescheinigung über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, z. B. Kopie des deutschen Passes (Original + 4 Kopien);
  • ÜBERSETZUNG der EINBÜRGERUNGSZUSICHERUNG (beglaubigte Übersetzung), angefertigt von einem ermächtigten/beeidigten Übersetzer in rumänischer oder russischer Sprache (www.justiz-dolmetscher.deund vom Landgericht legalisiert (s. Beispiel(Original + 4 Kopien);
  • MELDEBESCHEINIGUNG (aktuell) - legalisiert beim Regierungspräsidium (mit Angaben über die Familienzusammensetzung) (s. Beispiel(Original + 4 Kopien);
  • ÜBERSETZUNG der Meldebescheinigung (beglaubigte Übersetzung), angefertigt von einem ermächtigten/beeidigten Übersetzer in rumänischer oder russischer Sprache (www.justiz-dolmetscher.deund vom Landgericht legalisiert (s. Beispiel(Original + 4 Kopien);
    ACHTUNG: Die beim Regierungspräsidium oder Landgericht legalisierten Dokumente werden zusätzlich bei dem moldauischen Generalkonsulat überbeglaubigt s. Legalisierung von Dokumenten;
  • LEBENSLAUF in rumänischer oder russischer Sprache von Hand oder am Computer geschrieben und eigenhändig unterzeichnet. (Folgende Angaben sind anzuführen: Zeitraum des Aufenthalts in der Republik Moldau, Datum der Niederlassung im Ausland, Daten über den Familienstand, Wohnsitz, berufliche Tätigkeit, Studium etc.) (Original + 2 Kopien);
  • Gültiger REISEPASS Republik Moldau (Original + 4 Kopien der Passseite mit dem Bild);
  • Besitz des Vermerks „EMIGRARE AUTORIZATA“ im moldauischen Reisepass (ein Stempel auf einer Seite im moldauischen Reisepass „AUTORIZAREA EMIGRĂRII ÎN GERMANIA“ siehe hier und der Personalausweis wurde dabei von den moldauischen Behörden entzogen);
  • 4 (vier) biometrische farbige Passbilder (35mm x 45 mm), vor weißem Hintergrund;
  • GEBURTSURKUNDE des Antragstellers, ausgestellt oder umgeschrieben von den Ausstellungsbehörden der Republik Moldau (Original + 3 Kopien);
    (Falls die Geburt in der BRD vor dem 17.08.2001 eingetragen wurde, ist das internationale Formular der deutschen Geburtsurkunde – „Auszug aus dem Geburtseintrag“ (s. hier) vorzulegen. Falls die Geburt außerhalb der Rep. Moldau nach dem 17.08.2001 erfolgte, ist die umgeschriebene moldauische Geburtsurkunde vorzulegen);
  • Heiratsurkunde (ggf.), ausgestellt von den Ausstellungsbehörden der Republik Moldau (Original + 3 Kopien)
    (Falls die Ehe vor dem 17.08.2001 in der BRD geschlossen wurde, ist der „Auszug aus dem Heiratseintrag“ (s. hier) vorzulegen. Wenn die Ehe nach dem 17.08.2001 außerhalb der Republik Moldau geschlossen wurde, ist die umgeschriebene moldauische Heiratsurkunde vorzulegen.);
  • GEBURTSURKUNDEN DER MINDERJÄHRIGEN KINDER (ggf.), ausgestellt oder umgeschrieben von den Ausstellungsbehörden der Republik Moldau (Original + 3 Kopien);
    (Falls die Geburt in der BRD vor dem 17.08.2001 eingetragen wurde, ist das internationale Formular der deutschen Geburtsurkunde – „Auszug aus dem Geburtseintrag“ (s. hier) vorzulegen. Falls die Geburt außerhalb der Rep. Moldau nach dem 17.08.2001 erfolgte, ist die umgeschriebene moldauische Geburtsurkunde vorzulegen);
  • Bescheinigung über die Namensänderung (Falls die Namensänderung bei Eheschließung erfolgte, ist diese Bescheinigung nicht erforderlich.) (Original + 3 Kopien);
    Falls Die Namens-/Vornamensänderung außerhalb der Republik Moldau nach dem 17.08.2001 erfolgte, ist die umgeschriebene moldauische Bescheinigung über die Namensänderung vorzulegen.)
  • Erklärung - Einverständnis des Kindes zwischen 14 und 18 Jahren für den Verzicht auf die moldauische Staatsangehörigkeit zusammen mit den Eltern.
    (Diese Erklärung wird bei dem Generalkonsulat erstellt);
  • ggf. 3 (drei) Kopien des deutschen Passes des minderjährigen Kindes;
  • Erklärung eines Elternteils mit moldauischer Staatsangehörigkeit in Bezug auf den Verzicht auf die moldauische Staatsangehörigkeit seines minderjährigen Kindes zusammen mit dem anderen Elternteil oder Negativbescheinigung bzgl. der moldauischen Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils, der auf die moldauische Staatsangehörigkeit nicht verzichtet - in beglaubigter Übersetzung - oder ausländischer Reisepass (Original + 3 Kopien);
  • Erklärung der Eltern mit moldauischer Staatsangehörigkeit in Bezug auf den Verzicht auf die moldauische Staatsangehörigkeit oder die Negativbescheinigung der Eltern, dass sie nicht im Besitz der moldauischen Staatsangehörigkeit sind (wenn der Antrag nur für das Kind gestellt wird);
  • Beglaubigte Vaterschaftsurkunde (falls das Kind außerhalb der Ehe auf dem Gebiet der BRD geboren ist) und die beglaubigte Übersetzung in rumänischer oder russischer Sprache;
  • ggf. Gerichtsentscheid über die Adoption und die beglaubigte Übersetzung in rumänischer oder russischer Sprache;
  • Nachweis über die entrichteten Konsular- und Verwaltungsgebühren (Original + 3 Kopien).

Der Gesamtbetrag i. H. v. 350 Euro (die Konsulargebühr sowie die Verwaltungsgebühren) ist auf das folgende Konto des Generalkonsulats 5 Tage vor der Einreichung der Unterlagen zu überweisen:

Generalkonsulat der Republik Moldau
Commerzbank Frankfurt
IBAN: DE77 5008 0000 0500 1225 00
BIC: DRES DE FF XXX
Verwendungszweck : REN, Name, Vorname des Antragstellers

 

ANMERKUNG: Die o.g. Gesamtsumme bezieht sich nicht auf die in den Rubriken 1,2,3, 4 angeführten Anforderungen bzgl. der Legalisierung. Hierfür sehen Sie die Rubrik: Legalisierung von Dokumenten).

WICHTIG:

*Die Erklärungen werden bei dem Generalkonsulat erstellt und notariell beglaubigt.

*Gemäß Art. 11 aus dem Gesetz Nr. 1024 vom 02.06.2000 über die moldauische Staatsangehörigkeit (veröffentlicht am 10.08.2000 im Amtsblatt Nr. 98 Art. Nr. 709) gilt das Kind als moldauischer Staatsbürger, wenn bei der Geburt einer oder beide Elternteile moldauische Staatsbürger waren (unabhängig vom Geburtsort).

Die Bearbeitung Ihres Antrags kann bis zu 12 Monaten dauern ab der Antragstellung bei dem Generalkonsulat.

ANMERKUNG: Das Generalkonsulat macht besonders darauf aufmerksam, dass der Antrag auf den Verzicht der Staatsangehörigkeit nur nach Vorsprache zu dem genannten Termin und nach Vorlage sämtlicher Unterlagen OHNE AUSNAHME angenommen werden kann. Eine postalische Nachreichung von fehlenden Unterlagen ist nicht möglich. Sollte der Antragsteller nicht über alle Unterlagen verfügen, wird sein Antrag nicht angenommen und er bekommt einen weiteren Termin zur Vorlage aller Unterlagen.